Hier finden Sie alle Kontakt-Informationen zu den weltweiten LANXESS Standorten.
mehr erfahrenIm Juli 2007 hat die Europäische Union mit der REACH-Verordnung das europäische Chemikalienrecht neu geordnet. Die EG-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe und gilt für fast alle chemischen Stoffe (als solche oder in Zubereitungen), egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Erzeugnisse sind nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
LANXESS hat umfassend und fristgerecht zum 1. Dezember 2008 bei der zentralen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki vorregistriert. Rund 360 Stoffe wurden inzwischen von LANXESS in Phase I und II fristgerecht bei der ECHA registriert.
Insgesamt rechnet der Spezialchemie-Konzern damit, dass in allen 3 Phasen – bis Mai 2018 – Stoffdossiers für rund 750 Stoffe zu erstellen und bei der ECHA einzureichen sind.
30. November 2010 (Phase I):
31. Mai 2013 (Phase II):
31. Mai 2018 (Phase III):
* CMR: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch