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Mit Wirkung zum 1. Juni 2007 hat die Europäische Union mit der REACH-Verordnung das Chemikalienrecht neu geordnet, um den sicheren Umgang mit Chemikalien von der Herstellung bis zur Entsorgung zu gewährleisten. Die Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] umfasst die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH betrifft alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe – und gilt für fast alle chemischen Stoffe (als solche oder in Zubereitungen), egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht. Erzeugnisse sind nur dann von REACH betroffen, wenn sie Stoffe freisetzen oder besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Registrierung der Stoffe bei LANXESS
LANXESS hat umfassend und fristgerecht zum 1. Dezember 2008 bei der zentralen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorregistriert. Dossiers für über 190 Stoffe wurden dann von LANXESS in Phase I fristgerecht bis zum 30. November 2010 eingereicht.
Weitere 250 chemische Stoffe aus dem LANXESS Portfolio stehen in Phase II bis Mai 2013 zur Registrierung an. Insgesamt rechnet der Spezialchemie-Konzern damit, dass in allen 3 Phasen – bis Mai 2018 – Dossiers für rund 750 Stoffe zu erstellen und bei der ECHA einzureichen sind.
Registrierfristen
30. November 2010 (Phase I):
31. Mai 2013 (Phase II):
31. Mai 2018 (Phase III):
* CMR: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch