LANXESS weltweit

Corporate Website en | de

Interaktive Weltkarte

Hier finden Sie alle Kontakt-Informationen zu den weltweiten LANXESS Standorten.

mehr erfahren
Kontakt worldmap

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Ent-sprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:

I. Empfehlungen

Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 08. Mai 2012 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex („Kodex-Kommission“) in der Fassung vom 26. Mai 2010 (veröffentlicht am 2. Juli 2010) mit den in der Erklärung vom 08. Mai 2012 beschriebenen Ausnahmen der Ziffern 4.2.3 Abs. 4 Satz 1 und Ziffer 5.4.5 Satz 2 sowie der mittlerweile entfallenen Abweichung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 Satz 3 entspro-chen. Die LANXESS AG wird den Empfehlungen der Kodex-Kommission in der Fas-sung vom 15. Mai 2012 (bekannt gemacht am 15. Juni 2012) zukünftig mit den nach-folgend beschriebenen Ausnahmen entsprechen:

Ziffer 4.2.3 Abs. 4 Satz 1

Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ein-schließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschrei-ten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.

Die für die Vorstandsmitglieder geltenden Anstellungsverträge sehen, außer für den Fall eines Kontrollwechsels, eine Begrenzung von Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich von Nebenleistungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen vor. Sie enthalten jedoch keine weitere Begrenzung dahingehend, dass nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstel-lungsvertrages vergütet werden soll. Der Aufsichtsrat sieht es nicht als sachgerecht an, die absolute Höhe einer Abfindung vom Zeitpunkt der Beendigung der Vorstand-stätigkeit abhängig zu machen.

Ziffer 5.4.5 Satz 2

Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaf-ten oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen.
 
Das Mitglied des Aufsichtsrats Robert J. Koehler, Vorsitzender des Vorstands der SGL Carbon SE, nimmt drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften und ein Aufsichtsratsmandat in einer konzernexternen Gesellschaft mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Die LANXESS AG sieht hierin jedoch keine Beeinträchtigung der pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung von Herrn Koehler als Mitglied des Aufsichtsrats.

II. Anregungen

Neben den Empfehlungen enthält der Deutsche Corporate Governance Kodex eine Reihe von Anregungen für eine gute und verantwortungsbewusste Corporate Gover-nance, deren Einhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht offengelegt werden muss. LANXESS erfüllt heute, bis auf wenige Ausnahmen, auch sämtliche Anregungen.
    
In Übereinstimmung mit Ziffer 3.10 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Ko-dex geben Vorstand und Aufsichtsrat daher folgende freiwillige Erklärung ab:

Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 08. Mai 2012 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Anregungen der Kodex-Kommission in der Fassung vom 26. Mai 2010 (veröffentlicht am 2. Juli 2010) mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen und wird den Anregungen der Kodex-Kommission in der Fassung vom 15. Mai 2012 (bekannt gemacht am 15. Juni 2012) zukünftig mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen entsprechen:

Ziffer 2.3.3 Satz 2 2. HS

Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen; dieser sollte auch während der Hauptversammlung erreichbar sein.
 
Die von der LANXESS AG benannten Stimmrechtsvertreter sind für Teilnehmer der Hauptversammlung bis zur Abstimmung erreichbar. Aktionäre, die an der Hauptver-sammlung nicht teilnehmen, erreichen die Stimmrechtsvertreter bis zum Abend vor der Hauptversammlung.

Ziffer 2.3.4

Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung wird im Internet über-tragen. Eine weitergehende Übertragung, insbesondere von Redebeiträgen der Akti-onäre, könnte als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Aktionären angesehen werden. Daher ist eine weitergehende Übertragung nicht geplant.

Leverkusen, den 13. Dezember 2012

Ihre Nachricht an LANXESS

* = Pflichtfeld